
Abschaffung der Inhaberaktien
Betroffene Gesellschaften müssen bis zum 30. April 2021 eine Statutenänderung beim Handelsregister Amt veranlassen. Nicht gemeldete Inhaberaktien werden am 01.
Themen:
Vorsorge verstehen, KMU Nachfolgeplanung, Steuern sparen, Finanzplanung, Geld anlegen, Risiken absichern, Haus & Wohnen, Pensionierung planen, Lebensqualität & Erwartung"
Themen:
Vorsorge verstehen, KMU Nachfolgeplanung, Steuern sparen, Finanzplanung, Geld anlegen, Risiken absichern, Haus & Wohnen, Pensionierung planen, Lebensqualität & Erwartung"
Betroffene Gesellschaften müssen bis zum 30. April 2021 eine Statutenänderung beim Handelsregister Amt veranlassen. Nicht gemeldete Inhaberaktien werden am 01.
Betroffene Gesellschaften müssen bis zum 30. April 2021 eine Statutenänderung beim Handelsregister Amt veranlassen. Nicht gemeldete Inhaberaktien werden am 01. Mai 2021 automatisch in Namensaktien